Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) hat beschlossen, eine Zollbefreiung für bestimmtes Obst und Gemüse, darunter Äpfel, Kartoffeln und Karotten, einzuführen, die vom 1. Januar bis zum 31. Juli in Kraft treten soll, wobei die größte Befreiung für Äpfel 230.000 Tonnen beträgt. Dies wurde von dem Ministerium für wirtschaftliche...Den vollständigen Artikel lesen ...
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