Der Facebook-Mutterkonzern Meta steht vor einer bedeutenden rechtlichen Herausforderung in Deutschland. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs können sich nun Millionen deutscher Nutzer einer Sammelklage anschließen, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband initiiert wird. Der Anlass ist ein massiver Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem persönliche Informationen von etwa sechs Millionen deutschen Facebook-Nutzern im Internet veröffentlicht wurden. Die höchstrichterliche Entscheidung hat dabei die Hürden für Schadenersatzansprüche deutlich gesenkt - Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Daten Teil des Diebstahls waren.
Schadenersatzaussichten
Die Entscheidung des BGH sieht vor, dass Betroffene mit einer Mindestentschädigung von 100 Euro rechnen können, auch ohne konkrete Nachweise über Missbrauch oder psychische Beeinträchtigungen vorlegen zu müssen. Diese Entwicklung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Technologiekonzern haben. An der NASDAQ reagierte die Meta-Aktie zunächst verhalten auf diese Nachrichten, mit nur geringfügigen Kursschwankungen im vorbörslichen Handel.
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