Konstanz - Der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym plädiert für einen differenzierten Umgang mit syrischen Flüchtlingen in Deutschland, sollte sich die Lage in Syrien tatsächlich stabilisieren. "Rein rechtlich müsste jeder einzelne Schutztitel überprüft werden", sagte Thym der "Welt" (Montagausgabe).
"Das Asylgesetz verlangt, dass der Schutztitel widerrufen wird, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen." Praktisch könne er sich aber nicht vorstellen, wie das funktionieren solle. "Es steht zu befürchten, dass es zu einem Kollaps des ganzen Asylsystems und der Verwaltungsgerichte käme, wenn Hunderttausende Syrer erneut das Verfahren beim Bamf durchliefen und danach gegen die Entscheidungen klagten."
Sinnvoller erscheine es ihm, "die Widerrufsprüfungen auf bestimmte Gruppen zu beschränken". Die Syrer hätten sich in Deutschland in unterschiedlichem Maße integriert, sagte Thym weiter. Manche seien bereits deutsche Staatsbürger, andere hätten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst finanzieren könnten und einigermaßen Deutsch gelernt hätten.
"Selbst wenn man ihnen den Schutztitel entzöge, könnte man sie in der Regel nicht einfach abschieben. Es wären verschwendete Ressourcen, hier umfassend die Schutztitel zu überprüfen", so der Experte. "Andere Syrer sind weniger integriert und haben noch keinen verfestigten Aufenthaltstitel. Auf diese Gruppe sollten sich die Widerrufsprüfungen konzentrieren."
"Das Asylgesetz verlangt, dass der Schutztitel widerrufen wird, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen." Praktisch könne er sich aber nicht vorstellen, wie das funktionieren solle. "Es steht zu befürchten, dass es zu einem Kollaps des ganzen Asylsystems und der Verwaltungsgerichte käme, wenn Hunderttausende Syrer erneut das Verfahren beim Bamf durchliefen und danach gegen die Entscheidungen klagten."
Sinnvoller erscheine es ihm, "die Widerrufsprüfungen auf bestimmte Gruppen zu beschränken". Die Syrer hätten sich in Deutschland in unterschiedlichem Maße integriert, sagte Thym weiter. Manche seien bereits deutsche Staatsbürger, andere hätten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst finanzieren könnten und einigermaßen Deutsch gelernt hätten.
"Selbst wenn man ihnen den Schutztitel entzöge, könnte man sie in der Regel nicht einfach abschieben. Es wären verschwendete Ressourcen, hier umfassend die Schutztitel zu überprüfen", so der Experte. "Andere Syrer sind weniger integriert und haben noch keinen verfestigten Aufenthaltstitel. Auf diese Gruppe sollten sich die Widerrufsprüfungen konzentrieren."
© 2024 dts Nachrichtenagentur