Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für die Überschreitung der Vollzeit-Arbeitszeit vorsieht, diskriminierend ist. Teilzeitbeschäftigte bekommen damit mehr Rechte. In Deutschland arbeiten fast 13 Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Doch auch bei Teilzeitbeschäftigungen werden Überstunden gemacht, allerdings ist in vielen Verträgen eine sogenannte Vollzeitquote ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact