In der Vergangenheit standen Kartellwächter dem Zusammenschluss großer Mobilfunkanbieter eher mit Skepsis gegenüber. Als in Großbritannien zwei der vier großen Anbieter in Form von Vodafone und Three einen Zusammenschluss ankündigten, löste dies nicht nur Jubelschreie aus. Doch die Kartellbehörden haben damit kein Problem und die Fusion kann nach den entsprechenden Genehmigungen durchgeführt werden.
Zunächst entsteht dabei ein Joint Venture, welches Vodafone (GB00BH4HKS39) mit 51 Prozent der Anteile leiten wird. Optional kann in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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