Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 10. Dezember 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Ausserstreitgesetzes, der Jurisdiktionsnorm und des Gesetzes über das internationale Privatrecht verabschiedet.
Diese Vorlage soll ermöglichen, dass bei einem ausländischen Trennungs- bzw. Scheidungsurteil oder -beschluss eine Ergänzung erlangt werden kann, welche die Aufteilung der Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge regelt.
Diese Anpassung ist aus folgendem Grund angezeigt: Das liechtensteinische Ehegesetz sieht vor, dass im Rahmen einer Ehescheidung zwingend auch die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge - sogenannter Vorsorgeausgleich - aufzuteilen sind. Im Rahmen einer Ehetrennung sind die erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zwar nicht zwingend aufzuteilen, jedoch kann dies auf entsprechenden Wunsch der Parteien vorgenommen werden.
Dies führt in der Folge dann zu Problemen, wenn bei einer durch ein ausländisches Gericht ausgesprochenen Ehescheidung oder Ehetrennung eine Aufteilung des Vorsorgeausgleichs unterbleibt. Nach geltender Rechtslage gibt es bislang kein inländisches Verfahren, nach welchem die Ergänzung einer derartigen ausländischen Entscheidung in Bezug auf den Vorsorgeausgleich beantragt werden kann. Dies kann zur Umgehung wesentlicher liechtensteinischer eherechtlicher Bestimmungen führen, zumal der Vorsorgeausgleich in der Praxis oft einen erheblichen Vermögenswert, der in der Ehe entstanden ist, darstellt.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. März 2025.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 6442
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926723
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 10. Dezember 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Ausserstreitgesetzes, der Jurisdiktionsnorm und des Gesetzes über das internationale Privatrecht verabschiedet.
Diese Vorlage soll ermöglichen, dass bei einem ausländischen Trennungs- bzw. Scheidungsurteil oder -beschluss eine Ergänzung erlangt werden kann, welche die Aufteilung der Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge regelt.
Diese Anpassung ist aus folgendem Grund angezeigt: Das liechtensteinische Ehegesetz sieht vor, dass im Rahmen einer Ehescheidung zwingend auch die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge - sogenannter Vorsorgeausgleich - aufzuteilen sind. Im Rahmen einer Ehetrennung sind die erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zwar nicht zwingend aufzuteilen, jedoch kann dies auf entsprechenden Wunsch der Parteien vorgenommen werden.
Dies führt in der Folge dann zu Problemen, wenn bei einer durch ein ausländisches Gericht ausgesprochenen Ehescheidung oder Ehetrennung eine Aufteilung des Vorsorgeausgleichs unterbleibt. Nach geltender Rechtslage gibt es bislang kein inländisches Verfahren, nach welchem die Ergänzung einer derartigen ausländischen Entscheidung in Bezug auf den Vorsorgeausgleich beantragt werden kann. Dies kann zur Umgehung wesentlicher liechtensteinischer eherechtlicher Bestimmungen führen, zumal der Vorsorgeausgleich in der Praxis oft einen erheblichen Vermögenswert, der in der Ehe entstanden ist, darstellt.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. März 2025.
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