Das Vertrauen auf den Versicherungsschutz ist ein zentraler Baustein einer Police. Doch macht der Versicherte beim Antrag falsche Angaben, kann dem Versicherer ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zustehen. Doch darf der Versicherer nach Erklärung weitere Gründe nachschieben? Diese Frage erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteEin Rücktritt vom Versicherungsvertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact