Die Neuerungen des sogenannten Solarpakets I gelten nach deutschem Recht seit dem 16. Mai 2024. Doch einige sehr wesentliche EEG-Änderungen warten noch immer auf die Genehmigung der EU-Kommission. Deutschen Behörden und der Branche sind die Hände gebunden, zumal allein Brüssel entscheidet, ob ein O.K. auch rückwirkend gälte. Vor sieben Monaten sind die unter dem Namen Solarpaket I bekannten umfangreichen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in anderen Teilen des Energierechts im Bundesgesetzblatt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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