(Neu: Neue Äußerungen von Söder und Haseloff im 3. und 4. Absatz.)
BERLIN (dpa-AFX) - Beim Streit der Ministerpräsidenten über den Rundfunkbeitrag zeichnet sich noch keine Lösung ab. Vor einem Treffen der Länderchefs am Donnerstag in Berlin wurden die Erwartungen deutlich heruntergeschraubt. Ursprünglich wollten die Länderchefs Details zum Finanzierungsmodell und zur Höhe des Rundfunkbeitrags klären. Ob es einzelne Ergebnisse geben wird, ist unklar.
Die Länder streiten schon lange darüber, ob der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen soll. Der Fall liegt mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil ARD und ZDF geklagt haben, um die Erhöhung zu erreichen.
Besonders Bayern und Sachsen-Anhalt zeigen sich hart und lehnen eine Erhöhung derzeit klar ab. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unangemessen und eine Provokation. Bevor die Klage nicht zurückgenommen wird, wird Bayern auch keine Entscheidung über neue Gebührenmodelle mittragen."
Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) sagte, es werde vorerst keine Beitragserhöhung geben. Sachsen-Anhalt werde keine weiteren Entscheidungen im bestehenden System treffen, solange das Verfahren in Karlsruhe laufe, sagte Haseloff am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz. "Deswegen müssen wir erst mal abwarten, was das Verfassungsgericht sagt. Oder die Intendanten ziehen ihre Beschwerde zurück."
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht die Gespräche der Länderchefs über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags als festgefahren an. "Ich rechne nicht mehr mit einer Einigung. Da sind die Fronten leider sehr verhärtet", sagte der SPD-Politiker vor der Konferenz. "Wir müssen davon ausgehen, dass die Entscheidung schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Wir müssen aber vermeiden, das zur Regel werden zu lassen."
Der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer (SPD) setzt darauf, dass die Ministerpräsidenten in der Debatte um einen neuen Finanzierungsmechanismus der Rundfunkbeiträge bei ihrer Konferenz ein gutes Stück vorankommen. "Es braucht aber die Kompromissfähigkeit aller", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Eine Kommission empfahl die Erhöhung
Die zuständige und unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 die Erhöhung um 58 Cent empfohlen. Die Bundesländer müssen sich eigentlich eng daran orientieren. Länder wie Bayern und Sachsen-Anhalt wollen mehr Einsparungen und einen schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und deshalb zunächst Effekte einer Rundfunkreform abwarten, die die Länder im Oktober beschlossen haben. Andere Bundesländer würden einer Erhöhung wiederum schon jetzt zustimmen.
Es ist allein aus Zeitgründen nicht mehr möglich, dass der Beitrag konkret zum Jahreswechsel am 1. Januar 2025 steigt. Denn neben allen Ministerpräsidenten müssen alle Länderparlamente einer Erhöhung zustimmen. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist unklar. Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte, Firmen und Organisationen in Deutschland. So kommen rund neun Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammen.
Im Oktober hatten die Länderchefs zwar die Rundfunkreform beschlossen, das Thema Finanzierung wegen des Streits aber auf Dezember verschoben. Bis dahin sollten noch Details zum Finanzierungsmodell geklärt werden. Im November reichten ARD und ZDF dann ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein und erhöhten den Druck. Die Beschwerde der Sender richtet sich dagegen, dass die Bundesländer keinen Beschluss gefasst haben und eine fristgerechte Anhebung nicht mehr möglich ist.
Bundesverfassungsgericht war schon einmal involviert
Der Ablauf zur Ermittlung des Beitrags ist per Staatsvertrag genau festgelegt. Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte. Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken. Sie ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an./rin/fd/DP/mis