Lausanne - Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar. Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären, da sowohl der Teil zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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