Vaduz (ots) -
Der Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, der seit dem 1. Oktober 1960 in Kraft ist, regelt den Verlauf und die Beurkundung der Staatsgrenze, den Schutz der Grenzzeichen und die Privatrechtsverhältnisse. Am Donnerstag, 12. Dezember 2024, wurde in Wien ein Vertrag zur Änderung dieses Grenzvertrags unterzeichnet. Für Liechtenstein unterzeichnete I.D. Botschafterin Maria-Pia Kothbauer.
Mit der Änderung wird der aktuelle Grenzverlauf im Egelsee, der dem ursprünglichen Verlauf des Grenzgrabens folgt, begradigt, indem je 239 Quadratmeter Staatsgebiet von Österreich an Liechtenstein gehen und vice versa. Liechtenstein erhält von Österreich vor allem Flächen im Egelsee. Österreich bekommt im Gegenzug Landstreifen nordwestlich und südöstlich des Egelsees. Bei der gefundenen Lösung handelt es sich um einen flächengleichen Abtausch, der keine Auswirkungen auf die Flächen des Grundeigentums hat.
Eine weitere Änderung betrifft das Bauverbot an der Grenze. Das bisher bestehende Bauverbot in einem Abstand von zehn Metern zur Staatsgrenze wird durch den neuen Vertrag auf einen Meter reduziert.
Ausserdem wurde das Grenzurkundenwerk technisch überarbeitet und an die gegenwärtigen Vermessungsmethoden - wie die Anwendung des GPS - sowie an die Ergebnisse der Neuvermessung der Staatsgrenze angepasst.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Vertrag in beiden Ländern noch von den jeweiligen Parlamenten genehmigt werden. In Liechtenstein wird der Vertrag dem Landtag voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 unterbreitet.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926880
Der Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, der seit dem 1. Oktober 1960 in Kraft ist, regelt den Verlauf und die Beurkundung der Staatsgrenze, den Schutz der Grenzzeichen und die Privatrechtsverhältnisse. Am Donnerstag, 12. Dezember 2024, wurde in Wien ein Vertrag zur Änderung dieses Grenzvertrags unterzeichnet. Für Liechtenstein unterzeichnete I.D. Botschafterin Maria-Pia Kothbauer.
Mit der Änderung wird der aktuelle Grenzverlauf im Egelsee, der dem ursprünglichen Verlauf des Grenzgrabens folgt, begradigt, indem je 239 Quadratmeter Staatsgebiet von Österreich an Liechtenstein gehen und vice versa. Liechtenstein erhält von Österreich vor allem Flächen im Egelsee. Österreich bekommt im Gegenzug Landstreifen nordwestlich und südöstlich des Egelsees. Bei der gefundenen Lösung handelt es sich um einen flächengleichen Abtausch, der keine Auswirkungen auf die Flächen des Grundeigentums hat.
Eine weitere Änderung betrifft das Bauverbot an der Grenze. Das bisher bestehende Bauverbot in einem Abstand von zehn Metern zur Staatsgrenze wird durch den neuen Vertrag auf einen Meter reduziert.
Ausserdem wurde das Grenzurkundenwerk technisch überarbeitet und an die gegenwärtigen Vermessungsmethoden - wie die Anwendung des GPS - sowie an die Ergebnisse der Neuvermessung der Staatsgrenze angepasst.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Vertrag in beiden Ländern noch von den jeweiligen Parlamenten genehmigt werden. In Liechtenstein wird der Vertrag dem Landtag voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 unterbreitet.
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