Eine 106-jährige Frau hinterließ weder Testament noch direkte Erben. Eine Enkelin schlug das Erbe aus, da sie eine Überschuldung vermutete. Schließlich wurde das Haus verkauft und ein Bankkonto entdeckt. Die Enkelin focht ihre Ausschlagung an - blieb aber erfolglos. Eine 106-jährige Erblasserin verstarb ohne Testament. Die Heim- und Pflegekosten wurden zuvor aus Mitteln der Kriegsopferfürsorgestelle gedeckt, abgesichert durch eine Grundschuld auf ihr Haus. Ihre direkten Nachkommen, darunter ihr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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