Bern - Gibt es nach einem schweren Erdbeben Schäden an Gebäuden, sollen alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer solidarisch dafür aufkommen. Über die Verfassungsänderung zur Finanzierung von Erdbebenschäden kann nun das Parlament entscheiden. Das letzte Wort dazu wird jedoch an der Urne fallen. Konkret ist vorgesehen, dass der Bund für die Behebung von Schäden von den Hausbesitzern einen zweckgebundenen Beitrag erheben kann. Dieser soll maximal ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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