St. Gallen - Mit Inkrafttreten des neuen Aktienrechts per 1. Januar 2023 wurden neue Regelungen zur Gewinnverwendung und zur Verlustverrechnung erlassen. In der Praxis sind verschiedene Fragen aufgekommen, wie der Gewinnverwendungsantrag bei Vorliegen von verschiedenen spezifischen Sachverhalten dargestellt werden soll. Dieser Beitrag versucht, die Unsicherheiten in der Praxis durch anschauliche Beispiele zu verringern. Die neuen Regeln, die Anfang ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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