Vaduz (ots) -
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat sich in seiner 23. Sitzung mit den globalen Konjunkturentwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die liechtensteinische Volkswirtschaft und den Finanzsektor befasst. Die globale Wachstumsschwäche - insbesondere im Euroraum - macht sich auch in Liechtenstein in einer schwachen Konjunktur bemerkbar. Vor dem Hintergrund des schwachen Wachstums und des Rückgangs der Inflation erwarten die Märkte in den nächsten Monaten weitere Zinssenkungen, was sich dämpfend auf den Profitabilitätsausblick im Bankensektor auswirkt. Die Aktienmärkte haben sich zuletzt weiterhin positiv entwickelt, bleiben jedoch vor dem Hintergrund der hohen Bewertungen anfällig für Korrekturen. Der AFMS wird die Entwicklungen weiterhin laufend beobachten, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und die Finanzstabilität zu gewährleisten.
Vorbereitung auf bevorstehende IWF-Konsultation
Zudem hat der AFMS über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die im Januar 2025 stattfindende erste s.g. "Artikel-IV"-Konsultation des Internationalen Währungsfonds (IWF) beraten. Solche Konsultationen des IWF dienen der Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung sowie der Wirtschaftspolitik seiner Mitgliedsländer. Auf Grundlage des Länderbesuchs erstellt der IWF einen Länderbericht, der die aktuellen Entwicklungen zusammenfasst sowie Empfehlungen zur Förderung von Stabilität, Wachstum und internationaler Wirtschaftsintegration enthält.
Fortschritte im Krisenmanagement und in der Abwicklungsplanung
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung waren die jüngsten Fortschritte in der Abwicklungsplanung sowie die aktuellen Herausforderungen für die Banken zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit, welche in einem Krisenszenario entscheidend ist. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Schwerpunktthemen der kommenden Jahre beraten, um die Krisenprävention und das Krisenmanagement langfristig zu stärken und im unwahrscheinlichen Falle des Scheiterns einer Bank die Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Volkswirtschaft insgesamt in Grenzen zu halten.
Keine Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers
Angesichts der weiterhin negativen Kreditlücke empfiehlt der AFMS, den antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% des Gesamtrisikobetrags zu belassen. Die Verschuldungsquoten im nichtfinanziellen Sektor liegen weiterhin unter dem langfristigen Trend und weisen somit nicht auf ein übermässiges Kreditwachstum hin. Auch die zusätzlichen zyklischen Indikatoren, die der AFMS zur Bewertung des AZKP heranzieht, zeigen keine Anzeichen für wachsende Ungleichgewichte.
Ausblick auf 2025
Angesichts zunehmender globaler Unsicherheit, geopolitischer Spannungen und finanzieller Turbulenzen bleibt eine vorausschauende Analyse der Finanzstabilitätsrisiken sowie eine kontinuierliche und gezielte Adressierung der identifizierten Systemrisiken von grosser Bedeutung. Im Kontext des kürzlich erfolgten Beitritts zum IWF stehen die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der Verfügbarkeit makroökonomischer Daten im Fokus. Im kommenden Jahr wird der AFMS ausserdem die Risiken im Immobilien- und Hypothekarbereich sowie die Auswirkungen der angepassten kreditnehmerbasierten Massnahmen weiterhin aufmerksam beobachten. Zudem werden die Arbeiten an einem effektiven Krisenmanagement intensiv fortgeführt, insbesondere durch weitere Fortschritte in Bezug auf die Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken und die Liquiditätsversorgung im Krisenfall.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
Pressekontakt:
Ausschuss für Finanzmarktstabilität
Simon Biedermann, Vorsitzender
Telefon +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100926947
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat sich in seiner 23. Sitzung mit den globalen Konjunkturentwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die liechtensteinische Volkswirtschaft und den Finanzsektor befasst. Die globale Wachstumsschwäche - insbesondere im Euroraum - macht sich auch in Liechtenstein in einer schwachen Konjunktur bemerkbar. Vor dem Hintergrund des schwachen Wachstums und des Rückgangs der Inflation erwarten die Märkte in den nächsten Monaten weitere Zinssenkungen, was sich dämpfend auf den Profitabilitätsausblick im Bankensektor auswirkt. Die Aktienmärkte haben sich zuletzt weiterhin positiv entwickelt, bleiben jedoch vor dem Hintergrund der hohen Bewertungen anfällig für Korrekturen. Der AFMS wird die Entwicklungen weiterhin laufend beobachten, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und die Finanzstabilität zu gewährleisten.
Vorbereitung auf bevorstehende IWF-Konsultation
Zudem hat der AFMS über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die im Januar 2025 stattfindende erste s.g. "Artikel-IV"-Konsultation des Internationalen Währungsfonds (IWF) beraten. Solche Konsultationen des IWF dienen der Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung sowie der Wirtschaftspolitik seiner Mitgliedsländer. Auf Grundlage des Länderbesuchs erstellt der IWF einen Länderbericht, der die aktuellen Entwicklungen zusammenfasst sowie Empfehlungen zur Förderung von Stabilität, Wachstum und internationaler Wirtschaftsintegration enthält.
Fortschritte im Krisenmanagement und in der Abwicklungsplanung
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung waren die jüngsten Fortschritte in der Abwicklungsplanung sowie die aktuellen Herausforderungen für die Banken zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit, welche in einem Krisenszenario entscheidend ist. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Schwerpunktthemen der kommenden Jahre beraten, um die Krisenprävention und das Krisenmanagement langfristig zu stärken und im unwahrscheinlichen Falle des Scheiterns einer Bank die Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Volkswirtschaft insgesamt in Grenzen zu halten.
Keine Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers
Angesichts der weiterhin negativen Kreditlücke empfiehlt der AFMS, den antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% des Gesamtrisikobetrags zu belassen. Die Verschuldungsquoten im nichtfinanziellen Sektor liegen weiterhin unter dem langfristigen Trend und weisen somit nicht auf ein übermässiges Kreditwachstum hin. Auch die zusätzlichen zyklischen Indikatoren, die der AFMS zur Bewertung des AZKP heranzieht, zeigen keine Anzeichen für wachsende Ungleichgewichte.
Ausblick auf 2025
Angesichts zunehmender globaler Unsicherheit, geopolitischer Spannungen und finanzieller Turbulenzen bleibt eine vorausschauende Analyse der Finanzstabilitätsrisiken sowie eine kontinuierliche und gezielte Adressierung der identifizierten Systemrisiken von grosser Bedeutung. Im Kontext des kürzlich erfolgten Beitritts zum IWF stehen die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der Verfügbarkeit makroökonomischer Daten im Fokus. Im kommenden Jahr wird der AFMS ausserdem die Risiken im Immobilien- und Hypothekarbereich sowie die Auswirkungen der angepassten kreditnehmerbasierten Massnahmen weiterhin aufmerksam beobachten. Zudem werden die Arbeiten an einem effektiven Krisenmanagement intensiv fortgeführt, insbesondere durch weitere Fortschritte in Bezug auf die Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken und die Liquiditätsversorgung im Krisenfall.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
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