Der Europäische Gerichtshof hat am 28. November sein Urteil zur deutschen "Kundenanlage" verkündet (Rs C-293/23). Der EuGH hält die deutsche Regelung, mit der Betreiber von "Kundenanlagen" zur Versorgung Dritter von der energiewirtschaftsrechtlichen Regulierung befreit werden, für nicht unionsrechtsform. Was bedeutet das für die zahlreichen Versorgungskonzepte in Deutschland, die bislang als Kundenanlage behandelt worden sind und deswegen nicht den Verpflichtungen unterliegen, die Netzbetreiber normalerweise treffen? Wo besteht unmittelbarer Handlungsbedarf? Und welche Lösungsmöglichkeiten gibt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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