Der Energienetzbetreiber EON steht vor einer möglichen juristischen Niederlage, die weitreichende Folgen für die Unternehmensrendite haben könnte. In einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zeichnet sich ab, dass die Richter der Bundesnetzagentur in der Frage der Eigenkapitalverzinsung für Netzinvestitionen zustimmen werden. Die Regulierungsbehörde hatte die Zinssätze für 2024 bis 2028 bei bestehenden Anlagen auf 3,51 Prozent und bei Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgesetzt. Diese Entscheidung könnte nun bestätigt werden, wobei der Behörde ein bedeutender Ermessensspielraum bei der Festlegung der Berechnungsmethode zugestanden wird.
Deutliche Marktreaktion
Die Börse reagierte unmittelbar auf diese Entwicklung: Die EON-Aktie verzeichnete einen markanten Einbruch und fiel auf den tiefsten Stand seit über einem Jahr. Im Handelsverlauf rutschte der Kurs um mehr als vier Prozent auf 11,22 Euro ab, womit das Papier das Schlusslicht im DAX bildete. Für den Konzern, der etwa ein Drittel des deutschen Stromverteilnetzes betreibt, bedeutet diese Entwicklung einen spürbaren Dämpfer für künftige Investitionsvorhaben.
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