Karlsruhe (ots) -
Zwei Menschen im Jemen fordern von Deutschland Schutz vor Drohnenangriffen der USA. Das klingt absurd, aber das Verfassungsgericht hat klargemacht, dass die Argumentation der beiden Jemeniten, die von einer Menschenrechtsorganisation unterstützt werden, nicht aus der Luft gegriffen ist. Der Vorwurf, hier werde versucht, ein politisches Statement mit Hilfe der Justiz zu manifestieren, geht jedenfalls fehl. Zumal immerhin eine Vorinstanz die Argumentation der Kläger in weiten Teilen nachvollzogen hat. Allerdings gaben sich die Verfassungsrichter überaus kritisch in ihren Fragen. Und die Tatsache einer Verhandlung allein bedeutet nicht, dass auch das Urteil im Sinne der Kläger ausfallen wird. Das ist sogar eher selten der Fall.
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Frank Schwaibold
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/39937/5933122
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