In dem Entwurf ist unter anderem die Regelung vorgesehen, dass künftig ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen für Neuanlagen in der Direktvermarkung keine Vergütung mehr gezahlt wird. Zudem soll mit dem Gesetz eine Umstellung von Strommarktprodukten vollzogen werden. Die aus der ehemaligen Ampelregierung verbliebenen Fraktionen von SPD und Grünen haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" - so der volle Titel - soll bereits am Freitag im Bundestag beraten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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