Berlin (ots) -
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegekompetenzgesetz sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:
"Jetzt kein Schnellschuss! Dieser Gesetzentwurf löscht nicht die Brände in der Pflege, sondern schürt noch neue Feuer. Zur wirtschaftlichen Absicherung der Pflegeeinrichtungen fehlen viele notwendige Regelungen. Schlimmer noch: Die Versorgungsstrukturen würden geschwächt, wenn jetzt auch noch zu Lasten bestehender Angebote gemeinschaftliche Wohnformen in den Markt gedrückt werden und eine kommunale Pflegestrukturplanung eingeführt werden sollen.
Das ist angesichts der aktuellen Versorgungskrise ein Irrweg. Es fehlt stattdessen die Stärkung der bestehenden Einrichtungen. Gerade im Bereich der Tagespflegen und der in den letzten Jahren gut etablierten ambulant betreuten Wohngruppen würden Versorgungsangebote verschwinden.
Das Gesetz umfasst weit mehr als nur die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegekräfte. Deshalb muss es sorgfältig von einem neuen Bundestag beraten werden."
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer
Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/17920/5934211
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegekompetenzgesetz sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:
"Jetzt kein Schnellschuss! Dieser Gesetzentwurf löscht nicht die Brände in der Pflege, sondern schürt noch neue Feuer. Zur wirtschaftlichen Absicherung der Pflegeeinrichtungen fehlen viele notwendige Regelungen. Schlimmer noch: Die Versorgungsstrukturen würden geschwächt, wenn jetzt auch noch zu Lasten bestehender Angebote gemeinschaftliche Wohnformen in den Markt gedrückt werden und eine kommunale Pflegestrukturplanung eingeführt werden sollen.
Das ist angesichts der aktuellen Versorgungskrise ein Irrweg. Es fehlt stattdessen die Stärkung der bestehenden Einrichtungen. Gerade im Bereich der Tagespflegen und der in den letzten Jahren gut etablierten ambulant betreuten Wohngruppen würden Versorgungsangebote verschwinden.
Das Gesetz umfasst weit mehr als nur die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegekräfte. Deshalb muss es sorgfältig von einem neuen Bundestag beraten werden."
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