Die Bundesnetzagentur hat die Obergrenzen für 2025 bekannt gegeben. Bei Dachanlagen und Innovationsausschreibungen gibt es leichte Absenkungen, für große Solarkraftwerke liegt der neue Wert 7,7 Prozent niedriger als bislang. Die in Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen sowie in den sogenannten Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen mit Nutzung verschiedener erneuerbarer Energien geltenden Höchstwerte sind von der hierfür zuständigen Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 neu festgelegt worden. Auch für Windkraftanlagen an Land sind neue Grenzwerte definiert. Ohne die Festlegung würden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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