Einzelne Versicherer griffen zuletzt zu kollektiven Massenkündigungen, um ihre Risikostrukturen anzupassen und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Besonders betroffen davon war die Wohngebäudeversicherung. Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies unzulässig ist. Wenn sich Versicherer von unrentablem Geschäft trennen, ist dies mehr als ärgerlich für Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler. Passiert dies im Rahmen einer Bestandsübertragung bleibt der Versicherungsschutz zumindest ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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