Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen hatte, sowie eine Ausweitung der EU-Sanktionen betreffend Markenrechte vom 24. Juni 2024, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen, ein fünfzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll dazu beitragen, die Umgehung der bereits bestehenden EU-Sanktionen zu erschweren. Zudem sollen durch die neuen Massnahmen der militärische und industrielle Komplex Russlands geschwächt werden.
Im Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 54 Personen und 30 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Angehörige der russischen Militäreinheit, welche für den Angriff auf ein Kinderkrankenhaus in Kiew am 8. Juli 2024 verantwortlich sind; leitende Angestellte russischer Unternehmen im Energiesektor; sowie um Personen, die für die Deportation von Kindern, die Verbreitung russischer Propaganda und bei der Umgehung bestehender EU-Sanktionen massgeblich beteiligt sind. Aufgrund der Beteiligung Nordkoreas im russischen Angriffskrieg in der Ukraine werden zudem der nordkoreanische Verteidigungsminister, sowie der stellvertretende Generalstabschef der nordkoreanischen Streitkräfte neu sanktioniert. Unter den aufgeführten Unternehmen befinden sich russische Rüstungsunternehmen, Schifffahrtsunternehmen, ein Unternehmen in der chemischen Industrie und eine zivile Fluggesellschaft.
Mit dem autonomen Nachvollzug eines Verbots im Bereich Markenrechte werden die nationalen Vorkehrungen gestärkt, damit EU-Sanktionen nicht über den liechtensteinischen Wirtschaftsstandort umgangen werden können.
Gleichentags hat die Regierung auch den Nachvollzug der von der EU ebenfalls am 16. Dezember 2024 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus beschlossen. 26 Personen und zwei Organisationen wurden in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100927322
Die Regierung hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen hatte, sowie eine Ausweitung der EU-Sanktionen betreffend Markenrechte vom 24. Juni 2024, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 16. Dezember 2024 beschlossen, ein fünfzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses soll dazu beitragen, die Umgehung der bereits bestehenden EU-Sanktionen zu erschweren. Zudem sollen durch die neuen Massnahmen der militärische und industrielle Komplex Russlands geschwächt werden.
Im Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 54 Personen und 30 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um Angehörige der russischen Militäreinheit, welche für den Angriff auf ein Kinderkrankenhaus in Kiew am 8. Juli 2024 verantwortlich sind; leitende Angestellte russischer Unternehmen im Energiesektor; sowie um Personen, die für die Deportation von Kindern, die Verbreitung russischer Propaganda und bei der Umgehung bestehender EU-Sanktionen massgeblich beteiligt sind. Aufgrund der Beteiligung Nordkoreas im russischen Angriffskrieg in der Ukraine werden zudem der nordkoreanische Verteidigungsminister, sowie der stellvertretende Generalstabschef der nordkoreanischen Streitkräfte neu sanktioniert. Unter den aufgeführten Unternehmen befinden sich russische Rüstungsunternehmen, Schifffahrtsunternehmen, ein Unternehmen in der chemischen Industrie und eine zivile Fluggesellschaft.
Mit dem autonomen Nachvollzug eines Verbots im Bereich Markenrechte werden die nationalen Vorkehrungen gestärkt, damit EU-Sanktionen nicht über den liechtensteinischen Wirtschaftsstandort umgangen werden können.
Gleichentags hat die Regierung auch den Nachvollzug der von der EU ebenfalls am 16. Dezember 2024 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber Belarus beschlossen. 26 Personen und zwei Organisationen wurden in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.
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