Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen. Ausnahmen gibt es für Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Anlagen wie Agri- oder Floating-PV. Die 2023 mit Paragraph 6 des EEG eingeführte Regelung, wonach Photovoltaik- und Windkraftbetreiber die jeweiligen Kommunen an den Erträgen ihrer Anlagen mit 0,2 Cent je Kilowattstunde beteiligen sollen, ist der bayrischen Staatsregierung - wie auch den schon weit früher aktiv gewordenen Regierungen beispielsweise in Sachsen, Brandenburg oder ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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