Für die Bullen ist angerichtet!
Rückblick
Wix.com betreibt eine cloudbasierte Plattform für Website-Design und -Entwicklung. Das Unternehmen bietet Webvorlagen, Web-Editor, Web-Builder, Suchmaschinenoptimierungstools, Logo-Maker, Webhosting und E-Mail-Marketing-Services. Die Aktie machte im November einen Freudensprung. Aktuell läuft die Konsolidierung dieser starken Bewegung.
WIX.com-Aktie: Chart vom 19.12.2024, Kürzel: WIX, Kurs: 219.79 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Bei einem Tagesschlusskurs über 225 USD würde die Aktie des Websiteunternehmens ein Kaufsignal generieren.
Mögliches bärisches Szenario
Geht es mit den Kursen unter die 20-Tagelinie ist mit weiteren Abschlägen zu rechnen. Ein GAP-Close würde dann wahrscheinlich.
Meinung
KI-Assistenten sollten das Wachstumstempo bei Wix.com beschleunigen. Diese treiben die Automatisierung voran, was die Umsetzung von Online-Auftritten für Einzelunternehmen und kleine Betriebe vereinfacht. Charttechnisch sollte abgewartet werden, bis sich die Aktie aus der Konsolidierung der letzten Tage nach oben lösen kann. Sollte dies nicht gelingen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kurslücke von November geschlossen wird. Um nach dem Entry das Risiko zu begrenzen, sollte auf die Stopp-Setzung nicht vergessen werden.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 12.04 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 120.45 Mio. USD
- Meine Meinung zu WIX.com ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von