DJ Bundestag beschließt Abbau kalter Progression und mehr Kindergeld
Von Andreas Kißler
DOW JONES--Der Bundestag hat den Ausgleich der kalten Steuerprogression und eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen, auf die sich die Fraktionen der ehemaligen Ampel-Koalition vergangene Woche geeinigt hatten. Mit dem vom Parlament beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetz werden die Einkommenssteuerzahler laut SPD-Finanzsprecher Michael Schrodi in den Jahren 2025 und 2026 um 14 Milliarden Euro entlastet. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag würden über das zur Freistellung des Existenzminimums erforderliche Maß hinaus erhöht.
Außerdem wird das Kindergeld nach dem Beschluss zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Monat angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeute dies bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro eine Gesamtentlastung von 120 Euro, bei 60.000 Bruttolohn von 306 Euro und bei 90.000 Bruttolohn eine Entlastung von 378 Euro pro Jahr, so Schrodi. Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs würden in den Jahren 2025 und 2026 zum Ausgleich der Belastungen aus der kalten Progression abgesenkt. Durch diese Absenkungen würden ansonsten drohende inflationsbedingte Mehrbelastungen abgewendet.
Die Fraktionen der ehemaligen Ampel-Koalition hatten sich vergangene Woche auf das Steuerfortentwicklungsgesetz geeinigt. Die Union hatte in Aussicht gestellt, entsprechende Regelungen in einer abgespeckten Fassung mitzutragen, weitere Maßnahmen der Wachstumsinitiative etwa zur Förderung der Elektromobilität, einer Forschungszulage und besseren Abschreibungsmöglichkeiten aber abgelehnt. "Acht Milliarden Euro an steuerlicher Förderung für die Wirtschaft hätten wir liebend gern sofort zusätzlich bereitgestellt", sagte Schrodi dazu.
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December 19, 2024 12:05 ET (17:05 GMT)
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