Und plötzlich ruft der Chef an und will etwas klären: Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Feiertagen erreichbar sein? Ein Fachanwalt erklärt, was der Gesetzgeber vorschreibt. Die Familie sitzt bei gutem Wein und wohlriechendem Essen am 1. Weihnachtstag beisammen und plötzlich klingelt das Telefon. Der Chef am Apparat will, dass man sich die E-Mail durchliest, die er eben verschickt hat. Er benötigt ein Feedback binnen der nächsten Stunden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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