EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TAKKT AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Schlussmeldung
Stuttgart, 23. Dezember 2024. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 34.626 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TAKKT AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 6. Oktober 2022 mitgeteilt wurde. Die Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms bis zum Jahresende 2024 wurde mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Mit den Käufen bis zum 20. Dezember 2024 beendet die TAKKT AG das laufende Rückkaufprogramm.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der TAKKT AG veröffentlicht (https://www.takkt.de/investoren/aktie/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 6. Oktober 2022 bis einschließlich 20. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.612.921 Aktien mit einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 12,02 Euro. Dies entspricht 2,46 Prozent des Grundkapitals. Der Erwerb der Aktien der TAKKT AG erfolgte durch ein von der TAKKT AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.
Kontakt:
23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TAKKT AG |
Presselstr. 12 | |
70191 Stuttgart | |
Deutschland | |
Internet: | www.takkt.de |
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