EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HelloFresh SE
/ Aktienrückkauf
Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 61. Zwischenbericht
Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die "Gesellschaft") hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.
Im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Dezember 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:
1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.
Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.
Zwischen dem 26. Oktober 2023 und dem 17. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Programms Aktien der Gesellschaft im Wert von EUR 113,25 Mio. sowie Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 36,75 Mio. und damit ein Gesamtvolumen von EUR 150 Mio. zurückgekauft. Damit wurde dieses Rückkaufprogramm der Gesellschaft geschlossen.
Berlin, Deutschland, 23. Dezember 2024
HelloFresh SE
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | HelloFresh SE |
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Deutschland | |
Internet: | www.hellofreshgroup.com |
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