Am 21. September 1920 fällte das damalige Reichsgericht in Leipzig, wo heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz hat, ein Urteil, das es in sich hatte: "Wegfall und Störung der Geschäftsgrundlage von Dauerschuldverhältnissen". Auf Basis dieses Richterspruchs konnten sich die deutschen Banken durch die Hyperinflation retten. Dabei war in dem als "Dampfpreisfall" höchstrichterlich entschiedenen Streitfall weder Kläger D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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