Beim Erben und Schenken müssen Geber und Empfänger auf neue Entscheidungen der Finanzgerichte achten. Diese drei aktuellen Urteile zur Erbschaftsteuer werden jetzt wichtig. Erb-Ausschlagung Verzichtet ein Kind gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, hat -diese rechtliche Gestaltung nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils Enkel des Erblassers den Erbschaftsteuerfreibetrag für Kinder (400?000 Euro) beanspruchen können. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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