Wer aus Deutschland auswandert, muss ab 2025 für Fondsanteile unter Umständen eine neue Abgabe entrichten. Die Wegzugbesteuerung lässt sich aber vergleichsweise einfach vermeiden. Welche Details hier zu beachten sind. Die Steueränderung:Ab dem 1. Januar 2025 gibt es für gemanagte Fonds und ETFs eine "Wegzugsbesteuerung", die bisher nur für von Investoren gehaltene Unternehmensanteile (ab ein Prozent Beteiligung an einer Firma) galt. In der Praxis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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