Wer als Anleger festverzinslich über Fremdwährungskonten in Devisen investiert, unterliegt bei Transaktionen ab 1. Januar 2025 grundsätzlich der Abgeltungsteuer. In puncto Abgabenpflicht gibt es bei Dollar, Franken & Co für Anleger nur eine Ausnahme Die Steueränderung: Geldinstitute müssen als "Zahlstellen des Fiskus" spätestens ab dem 1. Januar 2025 auch bei festverzinslichen Anlagekonten für Dollar, Pfund, Yen und Co realisierte Währungsgewinne ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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