Cyberbedrohungen sollen durch die Dora-Verordnung minimiert werden. Auf die Finanzunternehmen kommen weitreichende Änderungen zu. Bis 17. Jänner 2025 muss der Finanzsektor samt Drittdienstleistern wie Cloud-Services fit sein. Dafür ist noch viel zu tun. Neben Finanzunternehmen gilt die Dora aber auch für IKT-Drittdienstleister. Im Hinblick auf die aktuelle Definition der IKT-Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass der Begriff sehr weit zu verstehen ist und damit eine große Anzahl an digitalen Diensten und Datendiensten umfasst. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Börsianer