Bei thesaurierenden ("wiederanlegenden") ETFs und Fonds wird am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres die Vorabpauschale fällig. Was Anleger jetzt bei der Steuererklärung beachten müssen. Die Änderung: Betroffen Fondsanleger müssen in der bis zum 31. Juli 2025 fälligen Einkommensteuerklärung für 2024 das Formular KAP-INV ausfüllen. Die Anlage ist nun auf drei Seiten erweitert worden. "Die Formularfelder für die Abfragen waren zwischenzeitlich aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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