EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Leifheit Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkaufprogramm 2024 - 32. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 32. Zwischenmeldung Nassau, 06. Januar 2025 - Im Zeitraum vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Januar 2025 wurde eine Anzahl von 2.744 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 und dessen Verlängerung mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form sind auf der Webseite der Leifheit AG unter https://www.leifheit-group.com/investor-relations/share-buyback/ veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 im Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis einschließlich 03. Januar 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 205.105 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch eine von der Leifheit AG beauftragte Bank über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse sowie über Tradegate Exchange.
Kontakt Leifheit AG 06.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Leifheit Aktiengesellschaft |
Leifheitstraße 1 | |
56377 Nassau | |
Deutschland | |
Internet: | www.leifheit-group.com |
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