Versicherungsnehmer müssen bei Abschluss einer BU-Versicherung wahrheitsgemäße Angaben machen. Das OLG Braunschweig entschied, dass ein bewusster Täuschungsversuch selbst nach Ablauf der Anfechtungsfrist zum Leistungsausschluss führen kann. Ein Urteil, dass der BGH bestätigte. Bei Abschluss einer BU-Versicherung sind Versicherungsnehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer gesundheitlichen Situation zu machen. Ein Aspekt, der regelmäßig auch Versicherungsmakler beschäftigt. Falsche Angaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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