Eine neue Vorschrift, die für private Versender:innen von Paketen und für Unternehmen gleichermaßen gilt, ist zum neuen Jahr in Kraft getreten. Doch die Regel gilt erst einmal nur befristet für die nächsten zwei Jahre. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Absender:innen auf dem Paketlabel das korrekte Gewicht des Pakets angeben. Das gilt sowohl für privat versendete Pakete als auch für Pakete im E-Commerce. In fast allen Fällen musst du also bereits beim ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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