Der EuGH hat das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Verbot sei gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das betrifft auch deutsche Rechtsschutzversicherer, die solche Beteiligungen anstreben. Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten Diese Einschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist gerechtfertigt, um sicherzustellen, dass ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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