Ein 13-jähriger Junge prallt nach dem Absteigen von einem Drehkarussell gegen ein Schaufenster, das anschließend bricht. Wer haftet für den Schaden? Das Landgericht Frankenthal entschied: Das Kind trifft kein Verschulden. Der Ladenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen. Mit der Frage, ob ein 13-jähriges Kind für einen Glasschaden an einem Schaufenster haftet, hat sich die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (LG) in einem Urteil Ende November 2024 beschäftigt. Die Entscheidung fiel zugunsten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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