Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG (ISIN DE000A0B9VV6/ WKN A0B9VV) vom 24. Juli 2024 hat beschlossen, das Grundkapitals von derzeit EUR 22.552.020,00 eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 je Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf 2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden ("ordentliche Kapitalherabsetzung"). Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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