Die Kommunalrichtlinie zur Finanzierung von kommunalem Klimaschutz soll ab 1. Februar 2025 neu starten. Zur Anfrage der Energiekommune zum Start der Kommunalrichtlinie angesichts des fehlenden Bundeshaushalts 2025 erklärte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK): "Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich." Allerdings gemäß den Regeln zur vorläufigen Haushaltsführung. Diese sehen vor, dass das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsvorschrift ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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