Von Streitigkeiten im Hausflur bis zu juristischen Auseinandersetzungen - Mietverhältnisse sind oft konfliktgeladen. Doch reicht eine Zerrüttung zwischen Vermieter und Mieter für eine fristlose Kündigung? Der BGH urteilt: Nein, das allein genügt nicht. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sind keine Seltenheit. Stört der Mieter den Hausfrieden nachhaltig, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Der BGH hat allerdings entschieden, dass der Kündigungsgrund "zerrüttetes Verhältnis" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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