Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Schelhammer Capital AG zu einer Geldstrafe von 476.000 Euro verdonnert. Die Bank sieht sich zu Unrecht bestraft und geht dagegen höchstgerichtlich vor. Die Schelhammer Capital Bank AG muss laut Finanzmarktaufsicht (FMA) als Rechtsnachfolgerin der Capital Bank Grund wegen Verstößen bei der Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers einer Hochrisikokundin eine Strafe in Höhe von 476.000 Euro zahlen. Inhaltlich beziehen sich die Vorwürfe auf ein Dokumentationsthema in einem Einzelfall (angeblich unzureichende Abfrage von KYC-Unterlagen). ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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