Wiesbaden (ots) -
41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
An der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 war nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 53 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet worden. Davon hatten letztlich 47 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teilgenommen.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. DIE SONSTIGEN (sonstige) hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben, so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln muss und der 5-Prozent-Klausel unterliegt.
Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.
Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen bzw. als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.
Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal "Bundeswahlleiterin". Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf "Abonnieren".
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/74247/5948936
41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
An der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 war nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 53 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet worden. Davon hatten letztlich 47 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teilgenommen.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. DIE SONSTIGEN (sonstige) hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben, so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln muss und der 5-Prozent-Klausel unterliegt.
Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.
Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen bzw. als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
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