Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil klargestellt, dass sowohl der Ersatz eines Verdienstausfallschadens als auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuer durch den Versicherer eines Schädigers als steuerpflichtige Einnahmen gelten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ersatz eines Verdienstausfallschadens sowie die Erstattung der hierauf gezahlten Einkommensteuer vonseiten des Versicherer eines Schädiger steuerpflichtig sind. Den vollständigen Artikel lesen ...
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