Das OLG Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen, bei der es um eine stillschweigende Willenserklärungen in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung ging. Ein Versicherter hatte auf ein Schreiben eines Versicherungsvertreters mit Fristvorgabe nicht reagiert. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Willenserklärungen nicht ausdrücklich, sondern stillschweigend erfolgen. Auch im Versicherungsrecht führt dies regelmäßig zu Streitigkeiten. Den vollständigen Artikel lesen ...
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