Lebenszeichen der Bullen!
Rückblick
Warren Buffett ist mit seinem Investment-Vehikel Berkshire Hathaway in verschiedenen Bereichen tätig. Das Kerngeschäftssegment des Unternehmens ist das Versicherungsgeschäft. Im September 2024 konnte die Aktie fast die Marke von 485 USD erreichen. Nach einer Verschnaufpause erfolgte im November ein Ausbruchsversuch, der aber scheiterte. Es kam zu einem erneuten Abverkauf.
Berkshire Hathaway B-Aktie: Chart vom 15.01.2025, Kürzel: BRK B, Kurs: 459.45 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit der Rückeroberung des EMA20 und EMA50 beginnt sich das Chartbild aufzuklaren. Bei Kursen über 461.20 USD hätten die Bullen das Zwischenhoch von Ende Dezember hinter sich gelassen.
Mögliches bärisches Szenario
Geht es mit den Notierungen unter die 20-Tagelinie, bleiben die Bären am Ruder. Ein Ansteuern des August-Tief wäre möglich.
Meinung
Berkshire hat die überschüssigen Barmittel, die im Laufe der Jahre aus dem Versicherungsgeschäft und anderen Bereichen abgeworfen wurden, verwendet, um Eisenbahnen, Energieversorger sowie Produktions-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsgeschäfte zu erwerben. Das Konglomerat ist insofern einzigartig, als es auf einer völlig dezentralisierten Basis geführt wird. Der 94-jährige Buffett hat nun auch die lang erwartete Nachfolgeregelung bekannt gegeben, die das Unternehmen in eine neue Ära führen soll. Greg Abel steht bereits als künftiger CEO fest. Howard Buffett, der mittlere Sohn des Investmentmoguls, wird die Position des nicht-operativen Präsidenten übernehmen. Mit dieser Entscheidung wird der unkomplizierten Geschäftsansatz fortgesetzt. Parallel zur Nachfolgeregelung treibt der Konzern seine internationale Wachstumsstrategie weiter voran.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 989.14 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.64 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Berkshire Hathaway ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 16.01.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in BRK B hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von