Das Landgericht Düsseldorf hat eine bedeutende Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Amazon und der Verbraucherzentrale NRW getroffen. Die Richter erklärten die Vertragsklausel für unwirksam, mit der der Handelsriese im Herbst 2022 eigenständig Preisanpassungen bei seinem Prime-Programm vornahm. Die Verbraucherschützer streben nun eine Sammelklage an, um die Preiserhöhung rückgängig zu machen und Rückzahlungen an Kunden zu erwirken. Der Konzern behält sich vor, gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einzulegen und betont, dass Kunden stets die Möglichkeit zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft hätten.
Aktuelle Marktentwicklung
Die Amazon-Aktie verzeichnete zuletzt leichte Verluste und notierte bei 222,95 USD, was einem Rückgang von 0,2 Prozent entspricht. Trotz des aktuellen Rückgangs liegt das 52-Wochen-Hoch bei 233,00 USD nur 4,51 Prozent über dem derzeitigen Kursniveau. Analysten bleiben optimistisch und setzen das durchschnittliche Kursziel bei 244,86 USD an.
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