Die unentgeltliche Übertragung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut BFH-Urteil nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Entscheidend ist, ob die Zuwendung als Entlohnung für Arbeitsleistungen gewährt wurde. Die unentgeltliche Übertragung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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